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LIMOSA – neue elektronische Erklärung für die Entsendung von Ausländern nach Belgien

Ab dem 01.04.2007 muss der Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer und Praktikanten, sowie jeder Selbstständige, der zeitweilig einen Auftrag in Belgien verrichtet, eine LIMOSA-Erklärung abgeben VOR der Entsendung. Der belgische Auftraggeber ist dazu angehalten, vom ausländischen Unternehmen die Empfangsbestätigung der LIMOSA-Erklärung zu verlangen VOR Beginn der Arbeiten und ggf. selber die LIMOSA-Erklärung abzugeben, falls das ausländische Unternehmen keine Empfangsbestätigung vorlegen kann.

Die LIMOSA-Erklärung erfolgt auf dem elektronischen Weg beim INASTI (für Selbstständige) und beim ONSS (für Arbeitnehmer und Praktikanten).

Wenn die Beschäftigung in Belgien die in der LIMOSA-Erklärung mitgeteilte Dauer überschreitet, muss eine neue LIMOSA-Erklärung abgegeben werden.

Die Sanktionen umfassen sowohl Geldbußen als auch Gefängnisstrafen.

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