Anhebung der Pauschalbeträge für Geldwerte Vorteile Strom und Heizung
Durch einen Königlichen Erlass vom 3. Dezember 2009 wurden die Pauschalbeträge für die Besteuerung der Geldwerten Vorteile für Strom- und Heizkosten für 2010 und 2011 angehoben. Der Betrag für die Nutzung der Räumlichkeiten bleibt dabei unverändert.
In 2010 wird der besteuerbare Betrag für Strom von 590 € auf 740 € angehoben für Direktionsmitglieder und Unternehmensleiter, sowie von 295 € auf 370 € für alle übrigen Personen.
Der besteuerbare Betrag für Heizkosten wird von 1.180 € auf 1.480 € angehoben für Direktionsmitglieder und Unternehmensleiter, sowie von 590 € auf 740 € für alle übrigen Personen.
In 2011 werden sich die Beträge für Heizkosten dann auf 1.640 € belaufen für Direktionsmitglieder und Unternehmensleiter, und auf 820 € für alle übrigen Personen. Für Stromkosten wird für Direktionsmitglieder und Unternehmensleiter ein Betrag von 820 € berechnet werden, für alle übrigen Personen ein Betrag von 410 €.
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