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Steuergutschrift für Kinder
 
Die Steuergutschrift für Kinder über 922,50 EUR pro Jahr wird ab 2008 als Kinderzulage gewährt. Wenn ein Kind keinen Anspruch auf Kinderzulagen gibt, kann auf Anfrage die Steuergutschrift gewährt werden. Diese wird entweder bei einer Veranlagung oder bei der Einreichung einer Jahresabrechnung gewährt.

Die Kinderzulage wird während des Steuerjahres von der Landeskasse für Familienleistungen gezahlt. Diese Zahlung ist befreiend, d.h. wenn die Kinderzulage für ein bestimmtes Kind gezahlt wurde, wird die Steuergutschrift für die Person, bei der das Kind lebt, als gewährt angesehen.

Für weitere Informationen:
Circulaire du directeur des contributions L.I.R. n° 122/1 du 24 décembre 2007
BELGIEN
Steuervorteile für Privatpersonen
Zu Beginn des neuen Jahres 2008 treten einige steuerliche Neuerungen in Kraft.

Limosa
Die neue elektronische Erklärung für die Entsendung von Ausländern nach Belgien
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Senkung der Körperschaftssteuern
... dank des Abzuges für Risikokapital
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LUXEMBURG
Lage der Nation 2008
Regierungserklärung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Nation von Premierminister Jean-Claude Juncker
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Einheitsstatut
Gesetzesentwurf zur Einführung eines Einheitsstatutes für die Angestellten des Privatsektors
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Steuergutschrift für Kinder
... für Kinder über 922,50 EUR pro Jahr wird ab 2008 als Kinderzulage gewährt.
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